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BFH Beschluss v. - V B 112/93

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Konkursverwalter über das Vermögen der ... GmbH (Gemeinschuldnerin). Diese hatte ihren Gläubigern Wirtschaftsgüter zur Sicherung übereignet. Nach Konkurseröffnung erklärte der Kläger gegenüber der Gemeinschuldnerin, er gebe das Sicherungsgut frei. Danach veräußerten die Sicherungsnehmer die Wirtschaftsgüter, um sich aus dem Erlös zu befriedigen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 420
BFH/NV 1994 S. 420 Nr. 6
QAAAB-33946

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