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BFH Beschluss v. - VII B 245/92

Im Klageverfahren wegen Umsatzsteuerhaftung des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) wurde ... Juli ... gemäß Art. 3 § 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit (VGFGEntlG) gegenüber den als Vertreter des Klägers schriftsätzlich Aufgetretenen die Vorlage der schriftlichen Vollmacht richterlich angeordnet. Die Anordnung war adressiert an A & B Treuhand, Z-Straße, X-Stadt. Die Bezeichnung A & B Treuhand findet sich in der Anschriftenzeile der namens des Klägers eingereichten Schriftsätze, deren Kopf neben vier Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern einen Rechtsanwalt aufweist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 650
BFH/NV 1994 S. 650 Nr. 9
BAAAB-34064

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