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BFH Urteil v. - VII R 113/92

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Milcherzeuger. Er lieferte seine Milch an die Milchversorgung M, deren Genosse er durch den Erwerb entsprechender Geschäftsanteile geworden ist. Im November 1983 pachtete er den gesamten Betrieb des Landwirts F, der dort im Jahre 1981, x kg Milch erzeugt hatte, und übernahm auch dessen Geschäftsanteile an der M. Gleichzeitig wurde mit der zuständigen Landwirtschaftskammer (LWK) ein Betriebsentwicklungsplan erstellt, der von einer jährlichen Milcherzeugnis von y kg ausging und in dem auch der Neubau eines Stalles geplant war. Von 1984 an erweiterte der Kläger seinen Betrieb um eine Schweinezucht und nahm Investitionen, insbesondere einen Stallneubau, vor, die zu einer Kreditaufnahme von ca. ... DM führten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 748
UAAAB-34156

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