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BFH Urteil v. - XI R 21/92

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Kaufmann und in verschiedenen Branchen tätig. U.a. betrieb er in Gesellschaft mit dem Kaufmann S ein Elektrohandelsgeschäft. In der Zeit vom 15. November 1979 bis 1. April 1982 war der Kläger an einem Blumeneinzelhandelsgeschäft beteiligt. Vom 1. September 1982 bis 13. Juni 1983 war er als atypischer Gesellschafter an der Firma A (Immobilienverwaltung) insoweit beteiligt, als diese das Mietwohnhaus I-Straße in Eigentumswohnungen aufteilte und verkaufte. Seit dem 1. Januar 1983 ist der Kläger Gesellschafter-Geschäftsführer der W GmbH, einer Gesellschaft, die Grundstückshandel betreibt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 463
BFH/NV 1994 S. 463 Nr. 7
LAAAB-34360

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