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BGH 08.06.2004 X ZR 283/02, NWB 45/2004 S. 354

Wirtschaftsprüfung | Haftung als Garant aus Prospekthaftung

Ein Wirtschaftsprüfer, der einem Kapitalanleger wegen Prüfung des Werbeprospekts als sog. Garant aus Prospekthaftung Schadensersatz schuldet, kann auch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter haften (Anspruchsgrundlagenkonkurrenz). Haftet ein Wirtschaftsprüfer sowohl als Garant aus Prospekthaftung als auch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, so verjährt letzterer Anspruch nach den für die vertragliche Haftung des Wirtschaftsprüfers geltenden Regelungen (bis zum : § 51a WPO; jetzt: § 195 BGB) ().