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BFH Beschluss v. - III R 58/93

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) stellte am 28. Juli 1988 den Antrag, eine Erwerbsminderung wegen Körperbehinderung von 30 % u. a. für das bereits bestandskräftig zur Einkommensteuer veranlagte Jahr 1977 (Streitjahr) rückwirkend zu berücksichtigen. Dem Antrag beigefügt war eine Bescheinigung gemäß § 65 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) des Versorgungsamtes X vom 13. Juli 1988, wonach mit Feststellungsbescheid nach § 4 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) vom 26. März 1985 ein Grad der Behinderung von 30 % festgestellt worden sei. Die Bescheinigung ist rückwirkend auf das Jahr 1974 ausgestellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 49
BFH/NV 1995 S. 49 Nr. 1
TAAAB-34648

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