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BFH Urteil v. - III R 6/92

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war im Streitjahr (1985) gewerblich tätig. Zum Betriebsvermögen seines Unternehmens gehörten zwei nach Abschn. 14 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 1984 und früher in vollem Umfang bilanzierte, zusammenliegende bebaute Grundstücke, auf denen sich das Ladenlokal und sonstige Betriebsräume des Unternehmens, zwei vermietete Ladenlokale, eine von den Klägern bewohnte Wohnung sowie mehrere fremdvermietete Wohnungen, Appartements und Zimmer befanden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 780
BFH/NV 1994 S. 780 Nr. 11
UAAAB-34652

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