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BFH Urteil v. - IV R 134/92

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die in den Streitjahren 1985 bis 1987 im Güterstand der Gütertrennung lebten. Sie pachteten zunächst gemeinsam von der Mutter der Klägerin einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Diesen Betrieb erhielt die Klägerin später im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Auflösung des Pachtverhältnisses zu Eigentum. Dazu gehörten auch Aktien einer Zucker AG.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 114
BFH/NV 1995 S. 114 Nr. 2
StBp. 2007 S. 23 Nr. 1
HAAAB-34801

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