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BFH Beschluss v. - IV R 68/94

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wegen Gewinnfeststellung 1989 und 1990 der X- GbR als unzulässig abgewiesen. Die Revision gegen sein Urteil hat das FG nicht zu gelassen. Gegen das am 15. Juni 1994 zugestellte Urteil des FG richtet sich die mit Schriftsatz des Prozeßbevollmächtigten vom 14. Juli 1994 eingelegte und an diesem Tag beim FG auch eingegangene Revision der Kläger. Eine Revisionsbegründung ist bis zum Ablauf der Frist dafür am 16. August 1994 und auch danach nicht eingegangen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 627
BFH/NV 1995 S. 627 Nr. 7
YAAAB-34817

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