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BFH Beschluss v. - VIII E 1/94

Die Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Erinnerungsführerin) ist eine GmbH & Co. KG, an welcher ein Komplementär mit 92,5 v. H. und seine Ehefrau als Kommanditistin mit 7,5 v. H. beteiligt waren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 254
BFH/NV 1995 S. 254 Nr. 3
XAAAB-35098

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