Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 20.08.2003 I R 61/01, NWB 45/2003 S. 341

Körperschaftsteuer | kein Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Körperschaft bei Veräußerung einer mittelbaren Beteiligung (§ 8 Abs. 4 KStG 1991)

Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Die Veräußerung von Geschäftsanteilen einer KapGes, die an einer anderen KapGes beteiligt ist, führt nicht gemäß § 8 Abs. 4 KStG 1991 zum Verlust der wirtschaftlichen Identität dieser anderen KapGes. (2) Der Antrag gemäß § 68 FGO a. F., einen Steuerbescheid in ein Klageverfahren überzuleiten, kann, wenn der geänderte Bescheid tatsächlich nicht angefochten wurde und der Antrag auf Verfahrensüberleitung deshalb ins Leere geht, in eine Sprungklage oder in einen Einspruch umgedeutet werden. Dazu führt der Senat weiter aus: Auch die von einem sachkundigen Prozessbevollmächtigten abgegebenen prozessrechtlichen Willenserklärungen sind einer Auslegung und demgemäß auch einer Umdeutung zugänglich.