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BBK 22/2004 S. 4451

Personengesellschaft | Aufwendungen aus Bürgschaft und Garantieerklärung als Sonderbetriebsausgaben?

Aufwendungen aus Bürgschaften und Garantieerklärungen und damit zusammenhängende Nebenkosten, die einem Gesellschafter einer KG daraus entstehen, dass er diese Verbindlichkeiten gegenüber einer GmbH, an der er persönlich nicht beteiligt ist, eingegangen ist, können gem. nrkr. auch dann nicht als Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters bei der KG gewinnmindernd berücksichtigt werden, wenn die KG an der GmbH zu 51 v. H. beteiligt ist (BFH-Az.: VIII R 31/04, EFG 2004 S. 1298).

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