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BFH Urteil v. - I R 147/94

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für die Streitjahre 1990 bis 1992 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Beide Kläger sind Mitglieder der römisch-katholischen (rk) Kirche. Der Kläger lebt in zweiter Ehe. Mit seiner ersten Ehefrau wurde er katholisch getraut. Die Ehe wurde 1966 geschieden. Die Kläger heirateten anschließend. Sie wurden für die Veranlagungszeiträume ab 1967 auch zur rk Kirchensteuer veranlagt. Alle Bescheide für die Veranlagungszeiträume bis 1990 einschließlich sind bestandskräftig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 436
BFH/NV 1996 S. 436 Nr. 5
GAAAB-37227

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