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BFH Beschluss v. - VII S 39/92

Der Antragsteller ist vom beklagten Finanzamt (FA) mit auf § 71 der Abgabenordnung (AO 1977) gestützten Haftungsbescheid vom 26. April 1989 wegen rückständiger Steuerschulden seiner Ehefrau (Einkommensteuersteuer 1978 bis 1981 in Höhe von insgesamt ... DM und Umsatzsteuer 1978 bis 1982 in Höhe von insgesamt ... DM) in Anspruch genommen worden, wobei der Gesamtbetrag mit ... DM angegeben war. Auf dem Haftungsbescheid befand sich eine "Zahlungsaufforderung" (Leistungsgebot) über diesen Betrag mit einer Zahlungsfrist bis zum 29. Mai 1989. Fristgerecht legte der Antragsteller Einspruch gegen den Haftungsbescheid und Beschwerde gegen das Leistungsgebot ein.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 950
BFH/NV 1995 S. 950 Nr. 11
MAAAB-37627

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