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BFH Beschluss v. - X R 12/95

Die Mutter der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) war Eigentümerin eines 1962 errichteten Vierfamilienhauses. Im Streitjahr 1989 teilte sie das Grundstück in Wohnungseigentum auf. Es entstand ein Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Obergeschoß (OG) und der Wohnung im Dachgeschoß (DG), sowie ein Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an den beiden Wohnungen im Erdgeschoß (EG). Den Miteigentumsanteil mit dem Sondereigentum am OG und DG übertrug die Mutter durch notariell beurkundeten Vertrag vom 9. Februar 1989 unentgeltlich auf die Klägerin.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 603
BFH/NV 1996 S. 603 Nr. 8
SAAAB-37784

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