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BFH Urteil v. - X R 46/94

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und wurden für das Streitjahr 1984 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger war bis zum 31. Dezember 1980 Alleininhaber eines Maler- und Autolackierbetriebes. Zum 1. Januar 1981 gründete er mit seinem Sohn die A-GmbH, an der er selbst zu 60 v. H. und der Sohn zu 40 v. H. beteiligt war. Zum 30. Dezember 1980 verpachtete er seine Einzelfirma an die A-GmbH. Die Einzelfirma ruhte in den folgenden Jahren. Durch Vertrag vom 15. Februar 1984 überließ der Kläger die Räumlichkeiten seines Malerbetriebs an den Malermeister B.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 393
BFH/NV 1996 S. 393 Nr. 5
PAAAB-37798

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