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BFH Beschluss v. - I B 100/94

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) begehrt vor dem Finanzgericht (FG) bei der Festsetzung seiner Einkommensteuer die Anrechnung von Körperschaftsteuer und Kapitalerstragsteuer 1985 bis 1988. Er lehnte in diesem Verfahren die Berichterstatterin, Richterin am FG R, wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Die Richterin hatte an den Klageverfahren wegen Einkommensteuer 1985, wegen Einkommensteuer 1986, wegen Einkommensteuer 1987 und wegen Einkommensteuer 1989 -- ebenfalls als Berichterstatterin -- mitgewirkt. In diesen Verfahren sind Urteile ergangen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 369
BFH/NV 1997 S. 369 Nr. -1
BAAAB-37810

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