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BFH Urteil v. - III R 198/90

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) schaffte in den Jahren 1982 und 1983 (Streitjahre) einen Bürocomputer an und errichtete einen Werkstattanbau. Für diese Investitionen erhielt er aufgrund zweier unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Bescheide Zulagen nach § 4 b des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1982.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 148
BFH/NV 1997 S. 148 Nr. -1
PAAAB-37934

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