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BFH Urteil v. - II R 71/94

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Im Jahr 1992 beantragten sie, ihnen gegenüber festgesetzte Vermögensteuervorauszahlungen zum 10. Mai, 10. August und 10. November 1993 in Höhe von insgesamt ... DM zinslos zu stunden und mit der für 1993 zu erwartenden Einkommensteuer- Erstattung zu verrechnen. Sie führten an, daß ihre Einkünfte im wesentlichen aus Einnahmen bestünden, die dem Zinsabschlag unterlägen. Diese Steuerabzugsbeträge überstiegen die zu erwartende festzusetzende Einkommensteuer 1993 erheblich.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 873
BFH/NV 1996 S. 873 Nr. 12
MAAAB-37987

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