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BFH Urteil v. - IV R 76/95

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Der Kläger ist im Hauptberuf Maurer und betreibt nebenberuflich einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Ausgangswert von 298 DM. In diesem Rahmen betreibt der Kläger auf 0,8031 ha (oder 0,8081 ha nach Einspruchsbescheid) den Weinbau.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 100
BFH/NV 1997 S. 100 Nr. -1
AAAAB-38078

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