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BBV 12/2004 S. 6

Besteuerung einer sog. „Mutterrente”

Auch wenn eine Leibrente nur zu einem geringen Teil auf eigener Beitragszahlung beruht, ist sie mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern. Eine Benachteiligung gegenüber Rentenbeziehern aufgrund eigener Beitragszahlungen liegt nicht vor ().