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BBV 12/2004 S. 8

Grunderwerbsteuer: Sanierungskosten nach Erwerb eines Grundstücks mit unrenoviertem Altbau als Gegenleistung

Bei mehreren Verträgen ggf. mit anderen Vertragspartnern ist ein Grundstück über den Fall einer rechtlichen Bestandsverknüpfung kraft Parteiwillens hinaus auch dann in saniertem Zustand Erwerbsgegenstand, wenn zwischen den Verträgen ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtung ein saniertes Grundstück erhält. Dazu muss entweder der Erwerber im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages in seiner Entscheidung über das „Ob” und „Wie” einer Bebauung gegenüber dem Veräußerer nicht mehr frei gewesen sein oder aber ihm muss aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten worden sein. In letzterem Fall indiziert berei...