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BBV 12/2004 S. 8

Anteilige Kürzung des als Nachlassverbindlichkeit geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs

Gehören zum Nachlass nach § 13a ErbStG teilweise steuerbefreite Anteile an einer Kapitalgesellschaft, ist nach dem der als Nachlassverbindlichkeit geltend gemachte Pflichtteilsanspruch gemäß § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG verhältnismäßig zu kürzen. Bei der Verhältnisrechnung ist von den Verkehrswerten auszugehen (entgegen H 31 ErbSt-Handbuch 2003).