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BFH Beschluss v. - X R 119/94

Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1) ist die Erbin, die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2 (Klägerin zu 2) ist die Witwe des während des Klageverfahrens verstorbenen A. Dieser hatte bis zum 4. März 1980 einen Einzelhandel mit ... betrieben. Auf dem gepachteten Betriebsgrundstück hatte A in Leichtbauweise verschiedene betrieblich genutzte Gebäude errichtet. Am 5. März 1980 übernahm die neu gegründete A-GmbH (im folgenden: GmbH) den Geschäftsbetrieb. Gesellschafter der GmbH waren A, der 75 v. H. der Geschäftsanteile hielt, und seine Kinder. Anläßlich der Geschäftsübernahme veräußerte A die Ladeneinrichtung, maschinelle Anlagen, den Fuhrpark sowie die geringwertigen Wirtschaftsgüter an die GmbH. Die beim Einzelunternehmen bilanzierten Aufbauten und die Hofbefestigung behielt er zurück und verpachtete sie zunächst befristet bis zum 1. Januar 1990 an die GmbH.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 893
BFH/NV 1996 S. 893 Nr. 12
IAAAB-38716

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