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BFH Urteil v. - X R 29/93

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und wurden im Streitjahr 1989 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie bewohnen ein im Jahr 1976 errichtetes Einfamilienhaus (Herstellungskosten 200 000 DM). In den Jahren 1987 bis 1989 bauten sie das Dachgeschoß des Hauses aus und errichteten eine Garage. Die Aufwendungen hierfür betrugen 53 739 DM.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 805
BFH/NV 1996 S. 805 Nr. 11
FAAAB-38743

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