Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VIII R 40/95

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, bildete im Wirtschaftsjahr 1983 für ihre Kommanditisten eine Rücklage gemäß §6 d des Einkommensteuergesetzes (EStG). Streitig ist, ob die den Kommanditisten für die Wirtschaftsjahre 1985 und 1986 zuzurechnenden Verlustanteile in Höhe der anteiligen §6 d- Rücklage lediglich verrechenbar oder ausgleichs- bzw. abzugsfähig sind. Die Entscheidung der Frage hängt davon ab, ob die anteilig auf einen Kommanditisten entfallende steuerfreie Gewinnrücklage (Sonderposten mit Rücklageanteil) Teil seines Kapitalkontos i. S. von §15 a EStG ist und damit seinen ausgleichs- bzw. abzugsfähigen Verlustanteil erhöht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1363
NAAAB-39893

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen