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BFH Urteil v. - VIII R 62/96

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH und Co. KG, war Eigentümerin eines Grundstücks, das mit einem Wohnhaus und zwei Fabrikhallen bebaut war. Im Jahr 1988 verlagerte sie die Produktion von diesem Grundstück in angemietete Räume. Am 1. September 1989 teilte die Klägerin dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -- FA --) mit, die Gesellschafterversammlung habe am 31. August 1989 beschlossen, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens aufzugeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1211
HAAAB-39895

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