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FG Köln Beschluss v. - 2 V 4874/04 EFG 2005 S. 78

Gesetze: AO § 30 Abs 4 Nr 2AO § 117 Abs 2 DBA D/USA Art 26 Abs 1 S 1 EG-AHG § 2 Abs 2 Nr 1 FGO§ 114 Abs 1 FGO§ 114 Abs 3 FGO§ 155 ZPO§ 294 ZPO§ 920 Abs 1 ZPO§ 920 Abs 2 AO § 30 Abs 2

Steuerverfahren:

Spontanauskunft an US-Finanzverwaltung über Verkauf von Anteilen an US-Gesellschaft

Leitsatz

1.) Der Finanzverwaltung ist es im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu untersagen, im Interesse einer möglichst effektiven Besteuerung "auf Vorrat" Spontanauskünfte an us-amerikanische Steuerbehörden zu erteilen.

2.) Der Vortrag, infolge einer Auskunfterteilung drohe die Verletzung des Steuergeheimnisses, reicht zur Annahme eines Anordnungsgrundes aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 226 Nr. 4
EFG 2005 S. 78
EFG 2005 S. 78 Nr. 2
INF 2005 S. 44 Nr. 2
KÖSDI 2005 S. 14543 Nr. 3
CAAAB-40052

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