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FG Münster Urteil v. - 14 K 3586/03 F EFG 2005 S. 197

Gesetze: EStG § 21 Abs 1, EStG § 15 Abs 2

Immobilien:

Ferienwohnungsvermietung an der Schwelle zur Gewerblichkeit

Leitsatz

Die Vermietung von Ferienwohnungen überschreitet erst dann die private Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb, wenn neben der Vermietung nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn die Art der Leistungserbringung durch einen häufigen Mieterwechsel bedingt ist.

Vergleichbarkeit mit einem gewerblichen Beherbergungsunternehmen besteht dann, wenn die vermietete Wohnung wie Hotel- oder Pensionsräume ausgestattet ist, für ihre kurzfristige Vermietung an wechselnde Mieter geworben und auch ohne Voranmeldung jederzeit zur Vermietung bereit gehalten wird.

Zur vermögensverwaltenden Vermietung kann die Bereitstellung von Wäsche und Inventar, ein wöchentlicher Wäscheservice, eine Vor- und Endreinigung gegen besondere Bezahlung, eine wöchentliche Zwischenreinigung, ein "Morgenservice (Lieferung von Brötchen, Milch und Zeitung), ein Gepäcktransport für Bahnreisende und die Vermittlung von touristischen Freizeit- und Sportangeboten gehören.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 197
EFG 2005 S. 197 Nr. 3
VAAAB-40063

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