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BFH Urteil v. - VIII R 14/80

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt einen Möbeleinzelhandel in A. Er gab seit 1973 keine Steuererklärungen ab. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) schätzte die Besteuerungsgrundlagen für 1974 und 1975 (Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbescheide für 1974 vom 13. Oktober 1978 und für 1975 vom 6. November 1978). Dabei wurde er zusammen mit seiner Ehefrau (Revisionsklägerin) zur Einkommensteuer veranlagt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 85
XAAAB-40126

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