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LG Bonn 19.07.2004 6 S 77/04, NWB 51/2004 S. 400

Wettbewerbsrecht | Auskunft über SMS-Absender

Die Versendung unverlangter SMS-Werbung stellt eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung dar. Der Empfänger einer solchen SMS hat nach Maßgabe des § 13a UKlaG einen Anspruch gegen Telekommunikationsanbieter auf Auskunft über die Bestandsdaten des Absenders, um gegen diesen einen Unterlassungsanspruch durchsetzen zu können (, DuD 2004, 629).