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NWB Nr. 51 vom Seite 4147 Fach 3 Seite 13119

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Neue BFH-Rechtsprechung zu wesentlichen Beteiligungen im Sinne des § 17 EStG

von Richter am BFH Joachim Moritz, München

Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an KapGes sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 v. H. (bis mehr als 25 v. H., bis  mindestens 10 v. H.) beteiligt war und er die Beteiligung im Privatvermögen hielt. Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer KapGes entstehenden Verluste. In letzter Zeit hat der für die Veräußerung von Anteilen an KapGes i. S. des § 17 EStG zuständige VIII. Senat des BFH mehrere Entscheidungen getroffen, die manche bisher im Rahmen des § 17 EStG bestehende Unklarheiten beseitigt und gleichzeitig neue Aspekte eröffnet haben.

Im Einzelnen ging es dabei um folgende Fragen: Ist in der Rückabwicklung des Verkaufs einer wesentlichen Beteiligung ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu sehen? Welche Voraussetzungen werden an den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Geschäftsanteilen gestellt? Können fehlgeschlagene bzw. vergeblich aufgewendete Beratungskosten im Rahmen des § 17 EStG berücksichtigt werden? Sind Schuldzinsen bei kreditfinanzierter Beteiligung selbst dann als nachträgliche Ans...