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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - I 273/01

Gesetze: EStG § 10

Voraussetzungen für eine dauernde Last

Leitsatz

1. Abgrenzung von Rente und dauernder Last bei Übertragungen von Beteiligungen im Rahmen von vorweggenommenen Erbfolgen.

2. Voraussetzungen für eine dauernde Last ist die Vereinbarung der Abänderbarkeit der Leistungen und dass die Rente aus den Erträgen der Beteiligung bezahlt werden kann.

3. Maßgeblich für die Prognose ist das Jahr der Übertragung und die beiden Vorjahre.

Fundstelle(n):
YAAAB-40438

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