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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 654/98 EFG 2005 S. 278

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2 Nr. 6

Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen bei Verlängerung der Vertragslaufzeit

Leitsatz

Wird ein Lebensversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als 12 Jahren im Jahr der Fälligkeit um eine Laufzeit von weniger als 12 Jahren verlängert, so unterliegen die außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen, die in den im Verlängerungszeitraum geleisteten Beiträgen enthalten sind, der Steuerpflicht, wenn die über den Erstvertrag hinausgehenden Vertragsbestandteile und Auswirkungen steuerlich als Neuvertrag zu würdigen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 75 Nr. 2
EFG 2005 S. 278
EFG 2005 S. 278 Nr. 4
EAAAB-40770

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