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FG München Urteil v. - 10 K 3879/02 EFG 2005 S. 275

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5, EStG § 12 Nr. 1

Keine doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitigem Bezug zweier Hausstände

Leitsatz

1. Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass zuerst ein Hausstand an einem anderen Ort als dem Beschäftigungsort bestanden hat.

2. Die gleichzeitige Begründung eines Hausstands am Beschäftigungsort und an einem anderen Ort ist steuerrechtlich wie eine Wegverlegung der Wohnung vom Arbeitsort als privat veranlasste doppelte Haushaltsführung zu behandeln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 275
EFG 2005 S. 275 Nr. 4
VAAAB-41155

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