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BBK Nr. 1 vom Seite 17 Fach 6 Seite 1256

Buch- und Belegnachweis bei Ausfuhren und innergemeinschaftlichen Lieferungen

Voraussetzungen des Nachweises und bestehende Risiken für den Unternehmer

von Dipl.-Finw. Karl-Hermann Eckert, Potsdam
++ Kernaussagen ++

Der Export von Gütern und Dienstleistungen unterliegt nicht der USt, da Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen im Katalog der Steuerbefreiungen des § 4 UStG enthalten sind. Diese Steuerfreiheit ist jedoch an den Buch- und Belegnachweis der Ausfuhr geknüpft. Werden die geforderten Nachweise nicht erbracht, kann dies die Versagung der Steuerbefreiung zur Folge haben. Hieraus können für den Unternehmer erhebliche Risiken resultieren.


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++ Kurzgliederung ++
I.
EinführungSteuerfreie Ausfuhrlieferungen gem. § 6 UStG
III.
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 6a UStG•  Buchmäßiger Nachweis•  Vertrauensschutzregelung•  Risiken für den UnternehmerFazit
II.
Ausfuhrnachweise
Buchmäßiger Nachweis
Risiken für den Unternehmer
IV.

I. Einführung

Das USt-Recht geht von dem Grundsatz aus, dass jede steuerbare Lieferung auch der USt unterliegt, soweit keine Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 UStG greift. Dies gilt grundsätzlich auch für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen, sie sind jedoch gem. §§ 6, 6a UStG unter den dort genannten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 1a bzw. § 4 Nr. 1b UStG). Den Nachweis, dass di...