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BFH 28.07.2004 XI R 54/99, NWB 1/2005 S. 2

Einkommensteuer | Verlustabzug des Erben (§ 10d EStG)

Der XI. Senat des NWB HAAAB-40529 dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 3 und 4 FGO die folgenden Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt: (1) Kann der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlust bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen? (2) Falls die 1. Rechtsfrage bejaht wird: Steht im Falle einer Erbengemeinschaft der Abzug nur demjenigen zu, der die Einkunftsquelle(n) fortführt, die den Verlust verursacht hat (haben)? Gelten für den Fall einer Sondererbfolge in die Verlust verursachende Einkunftsquelle Besonderheiten? – Anmerkung: Nachdem bereits der I. Senat des BFH im März 2000 beabsichtigt hatte, die Vererblichkeit des Verlustabzugs aufzugeben (, BStBl 2000 II S. 622) und sich dazu der Zustimmung des IV. ( IV ER -S- 1/00), des VIII. (BStBl 2002 II S. 487BStBl 2004 II S. 414