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NWB 1/2005 S. 7

Bilanzrecht | Verkündung des Bilanzkontrollgesetzes

Das Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen (Bilanzkontrollgesetz – BilKoG) v. ist im BGBl 2004 I S. 3408 verkündet worden und am in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird ein zweistufiges Enforcement-Verfahren eingeführt, um die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen zu kontrollieren. Dem Enforcement unterliegen die Abschlüsse jener Unternehmen, deren Wertpapiere an einer deutschen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind.