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NWB 1/2005 S. 10

Arbeitsförderung | Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz sowie pauschalierte Entgelte für das Kurzarbeiter- und Winterausfallgeld

Die VO über die Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz (Mindestnettobetrags-Verordnung) v. ist im BGBl 2004 I S. 3470 bekannt gemacht worden und am in Kraft getreten. Die Mindestnettobeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Altersteilzeitgesetzes in der bis zum gültigen Fassung ergeben sich aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle. Ebenfalls bekannt gemacht wurde die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2005 v. (BGBl 2004 I S. 3496). Auch diese VO enthält als Anlage eine Tabelle mit den pauschalierten Nettoentgelten.