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BBV 1/2005 S. 5

Vorkostenabzug bei bestehendem Mietverhältnis im Anschaffungszeitpunkt

An einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung als Voraussetzung für den Vorkostenabzug gem. § 10e Abs. 6 EStG fehlt es nach Ansicht des , wenn der Erwerber die Wohnung nach dem Erwerb zunächst vermietet, die Wohnung wegen eines darauf lastenden Wohnrechts zunächst nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzen kann oder in einen kurzfristig nicht kündbaren Mietvertrag eintritt. Ein zeitlich enger Zusammenhang ist jedenfalls dann nicht mehr gegeben, wenn das Mietverhältnis nicht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen alsbald beendet wird. Dabei ist es unerheblich, dass sich die Beendigung des Mietverhältnisses trotz ausgesprochener Kündigung durch einen Räumungsprozess lange Zeit hingezogen hat.