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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 399/01 EFG 2005 S. 442

Gesetze: EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG 1997 § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG 1997 § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a

Einkünfte aus Kapitalvermögen bei ausländischen Lebensversicherungen

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

Erträge aus einer Lebensversicherung können auch dann steuerbefreit sein, wenn die Beiträge zu der Versicherung deshalb nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können, weil es sich bei dem Versicherungsunternehmen nicht um ein solches im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 442
EFG 2005 S. 442 Nr. 6
OAAAB-41649

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