Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 2/2005 S. 4465

Sachbezüge bei Geldleistungen

(1) Gem. dem sind Lohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG findet auf sie keine Anwendung. (2) Nach dem findet auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer die Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG keine Anwendung. ▶ Anmerkung: Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bei entsprechenden Nachweisen Zuschüsse für den Besuch von Fitnessclubs gezahlt. Nach Auffassung des BFH liegen Lohnzahlungen vor, die Zweckbindung der Zahlung ist nebensächlich.

[li]