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BBK 2/2005 S. 4467

Ansparrücklage für Luxus-Pkw

Eine Ansparrücklage für einen Pkw kann nach dem nrkr. auch dann auf der Bemessungsgrundlage der ungekürzten Anschaffungskosten gebildet werden, wenn die hierauf entfallenden AfA wegen der Unangemessenheit des Aufwands nicht in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar wären (BFH-Az.: X R 29/04). ▶ Anmerkung: Der selbständig tätige Stpfl. hatte in seiner Gewinnermittlung Ansparabschreibungen für Luxusfahrzeuge (Porsche 911 Cabriolet, Porsche Coupe bzw. Mercedes - Benz SL 500) gebildet, die das FA nicht in voller Höhe anerkennen wollte, da diese unangemessen seien. Nach Ansicht des FG hat die Höhe der Anschaffungskosten keinen Einfluss auf die Bildung der Ansparabschreibung. Eine Unangemessenheit führe im Rahm...