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OFD Hannover 06.01.2005 S 7200 - 333 - StO 171, NWB 4/2005 S. 29

Umsatzsteuer | Behandlung der Maut-Gebühr

Die OFD Hannover nimmt mit Verfügung v. - S 7200 - 333 - StO 171 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Maut-Gebühr wie folgt Stellung: Spediteure haben für die Benutzung von Autobahnen eine Maut-Gebühr zu entrichten. Die Gebühr ist nicht mit Umsatzsteuer belastet; ein Vorsteuerabzug für die Spediteure ergibt sich insoweit nicht. Die Spediteure wälzen die Maut-Gebühr auf ihre Kunden ab und erhöhen dadurch das Entgelt für ihre Beförderungsleistung. Folglich unterliegt der insgesamt berechnete Betrag der Umsatzbesteuerung. Ein durchlaufender Posten ist nicht gegeben. Denn Schuldner der Maut-Gebühr sind die Spediteure; sie haben nicht lediglich die Funktion einer in den Zahlungsverkehr eingeschalteten Mittelsperson. Der Umstand, dass die Spediteure die Maut-Gebühr in ihren Rechnungen gesonder...