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NWB 4/2005 S. 33

Rentenversicherung | Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. ist im BGBl 2004 I S. 3242 verkündet worden und tritt im Wesentlichen am in Kraft. Danach werden aus der bisherigen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und den Landesversicherungsanstalten die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie Regionalträger mit der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung” und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten im Rahmen der Rentenversicherung werden aufgehoben. Die Zuordnung der Versicherten erfolgt im Rahmen der Vergabe der Versicherungsnummer im Verhältnis von 55 % (Regionalträger) zu 45 % (Deutsche Rentenversicherung Bund) und zu 5 % (Deutsch...