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BSG 07.12.2004 B 1 KR 5/03 R, NWB 4/2005 S. 34

Arbeitsförderung | Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit bei Bezug von Arbeitslosengeld

Steht ein Arbeitsloser der Arbeitsvermittlung zunächst vollschichtig zur Verfügung, so tritt Arbeitsunfähigkeit ein, wenn sein bisher vollschichtiges Leistungsvermögen aus gesundheitlichen Gründen zeitlich eingeschränkt ist und er nur noch einer Halbtagsbeschäftigung nachgehen kann. Ein solcher Arbeitsloser ist grundsätzlich arbeitsunfähig i. S. von § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB V, wenn er krankheitsbedingt diejenigen Arbeiten nicht mehr verrichten kann, für die er sich der Arbeitsverwaltung zuvor zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hat. Die gesundheitliche Fähigkeit zur Verrichtung solcher Arbeiten wird durch die Krankenversicherung der Arbeitslosen versichert ().