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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 1/02

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1AO 1977 § 162 Abs. 2 S. 1AO 1977 § 90 Abs. 2AO 1977 § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1AO 1977 § 169 Abs. 2 S. 2AO 1977 § 92AO 1977 § 93AO 1977 § 97AO 1977 § 200DBA CHE Art. 15 Abs. 4

Reduziertes Beweismaß wegen Mitwirkungspflichtverletzung auch bei Änderung bestandskräftiger Bescheide

Volles Beweismaß bei Annahme einer Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung

Grenzgängereigenschaft nach Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz

Einkommensteuer 1983–1986

Leitsatz

1. Die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen im steuerlichen Verfahren gem. § 162 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 bewirkte Reduktion des Beweismaßes wird nicht durch die Bestandskraft eines endgültigen Bescheids aufgehoben, so dass eine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids nur erlaubt wäre, wenn seine Unrichtigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststünde.

2. Eine die Festsetzungsverjährung hemmende Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung ist dem Steuerpflichtigen unabhängig von seiner Mitwirkung mit dem vollen Beweismaß nachzuweisen.

3. Hier: Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide wegen der Annahme der Grenzgängereigenschaft eines zwischen Deutschland und der Schweiz pendelnden Arbeitnehmers nach § Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz, obwohl nicht mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit auszuschließen war, dass der Pendler an mehr als 45 Tagen außerhalb der Grenzzone tätig war und dadurch seine Grenzgängereigenschaft verloren hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAB-42101

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