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BGH 14.09.2004 XI ZR 184/03, NWB 5/2005 S. 42

Darlehensrecht | Fristlose Kündigung eines Sanierungsdarlehens

Ein die fristlose Kündigung eines Sanierungsdarlehens rechtfertigender wichtiger Grund kann vorliegen, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers seit dem Zeitpunkt, in dem das Kreditinstitut seine Mitwirkung an der Sanierung zugesagt hat, eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, die die Sanierung als nicht mehr aussichtsreich erscheinen lässt (; Ergänzung zu , NWB EN-Nr. 1328/2004).