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BBK 3/2005 S. 4470

Nicht verbrauchte Franchisegebühren beim Franchisegeber keine passiven Rechnungsabgrenzungsposten

Zum Bilanzstichtag nicht verbrauchte Beträge auf dem von einem Franchisegeber geführten Konto für Zwecke der überregionalen Werbung, das aus vertraglich festgelegten Einzahlungen der Franchisenehmer gespeist wird, können nicht mittels passiver RAP gewinnneutral behandelt werden, wenn sie keine Vorauszahlungen auf nach dem Abschlussstichtag fällig werdende Verpflichtungen der Franchisenehmer darstellen. Die Behandlung derartiger Gelder als Treuhandvermögen würde neben einem entsprechenden Bilanzausweis die Weisungsabhängigkeit des Franchisegebers bezüglich deren Verwendung und seine jederzeitige Herausgabepflicht voraussetzen. Die bloße vertragliche Zweckgebundenheit der vereinnahmten Werbegelder rechtfertigt gem. dem nrkr. , F (BFH-Az...