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BBK 3/2005 S. 4472

Berufsaufsicht der WP durch das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) in Kraft getreten

Die Reform der Berufsaufsicht der WP ist zum in Kraft getreten und im BGBl 2004 S. 3846 veröffentlicht worden. Die Überwachung erfolgt nun durch eine vom Berufsstand unabhängige Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK). Zu Einzelheiten der neuen Berufsaufsicht vgl. die Darstellung in StuB 1/2005 S. 31. Den Gesetzentwurf haben Scherff/Willeke ausführlich in StuB 2004 S. 969 vorgestellt.

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